In der Pflegetaxe sind die Kosten für Pflege und Material der Grundpflege enthalten, in der Zimmertaxe die Kosten für Ihr Zimmer und die Klinikverpflegung. Medikamente, Operations- und Nahtmaterial, Benützung des Operationssaals, Labor, Röntgen usw. werden nach Aufwand und Verbrauch gemäss den bestehenden Verträgen mit Ihrer Kranken- oder Unfallversicherung verrechnet.
Ärztlichen Behandlungen werden Ihnen von Ihrem Arzt direkt in Rechnung gestellt. Die Klinikmitarbeiter können Ihnen deshalb keine Auskünfte zu Arzthonoraren geben.
Für Ihre Privatauslagen (Zimmerservice, Telefon, Besuchermahlzeiten usw.) erhalten Sie nach Ihrem Austritt eine detaillierte Rechnung.
Ihre Behandlung wird nach den gültigen Kranken- und Unfallversicherungstarifen des Kantons Zürich abgerechnet. Unsere Rechnung können Sie zusammen mit der ärztlichen Honorarrechnung Ihrer Kranken- oder Unfallversicherung zur Rückvergütung einreichen.
Für jede Behandlung in der Tagesklinik müssen Sie mit einem Selbstbehalt rechnen, je nach Vertragsabschluss mit Ihrer Krankenversicherung.
Für alle organisatorischen Fragen steht Ihnen die Patientenaufnahme gerne zur Verfügung (T 044 387 24 20/21). Fragen zu Kostendeckung, Kranken- und Unfallversicherung beantwortet Ihnen gerne unsere Mitarbeiterinnen der Abteilung Kostengutsprache (T 044 387 23 81/82).